Qualität

Wird tatsächlich gemeint, eine nach dem neuen (wie bereits dem alten) Qualitätsprüfungsverfahren festgestellte schlechte Qualität einer Einrichtung sei für den Betreiber „Ansporn“, es künftig besser zu machen?
Darin liegt die Prämisse, dass die schlechte Qualität einer Einrichtung am mangelnden guten Willen, fehlenden Fähigkeiten, Profitdenken etc. des Trägers läge. Hat das jemals jemand überprüft?
Wurde jemals gefragt, welchen Gestaltungsspielraum für eine bessere Qualität die Pflegeversicherung den Betreibern überhaupt belässt, um eigene Gestaltungsoptionen zu realisieren?
Anders: Ist die Pflegeversicherung nicht genau das System, dass eine gute Qualität verhindert, weil es mit starren Leistungs- und Qualitätsvorgaben jede Eigeninitiative und jeden Wettbewerb zwischen den Einrichtungen zur Erzielung einer guten (besseren!) Qualität erstickt?
Um dann mit aufwändigen Verfahren zur Qualitätsprüfung Qualität (oder was das Gesetz dafür hält) in die Einrichtungen „hineinprüfen“ zu wollen?
Wo gäbe es das, dass der Staat (sprich: die Pflegeversicherung) es besser als jeder Private (Träger/ Betreiber) machen könnte?
Misstrauen
Die Pflegeversicherung atmet in vielen Ihrer Bestimmungen einen Geist tiefen Misstrauens gegen jede Form einer freieren, weniger regulierten, gar marktgesteuerten Entfaltung von Versorgungsangeboten und Qualitätsgrundsätzen, verbunden mit der Sorge, dies könne zu Qualitätsverschlechterungen der Leistungen und Übervorteilung von Pflegebedürftigen führen.
Es ist an der Zeit, ein Misstrauen in dieses Misstrauen zu setzen.