Gedanken zur Pflegereform

Pflegereformen 1
Die Pflege ist in Bewegung. Bewegt ist sie auch und vielleicht vor allem durch die Umsetzung der jeweils neuesten Gesetzesreform.
Reformen der Pflegeversicherung sind immer auch große Beschäftigungsprogramme, nicht nur für die Pflege, sondern mehr noch für ihre Verwaltung, die Administration, gewesen.
Ein Großteil des verfügbaren Zeitbudgets von Pflegekräften wird für die Umsetzung der jeweiligen Reform und zudem für Beratungsleistungen ihrer Klienten verbraucht.
Denn mit jeder Reform ist das Gesetzessystem komplexer und intransparenter geworden, so dass es ohne Beratung nicht mehr geht: Wer hat bei welchem Bedarf in welcher Kombination welchen Anspruch auf welche Pflege- und Betreuungsleistungen lautet die Frage, die nach jeder Reform für jeden Pflegebedürftigen erneut gestellt und beantwortet werden muss.
Das mit dem erklärten Ziel. die dem Betreffenden rechtlich zustehenden Versorgungsleistungen möglichst lückenlos („maximal“) ausschöpfen zu wollen.
Hinzu kommt: Auch die Berater müssen beraten, d.h. geschult und weitergebildet werden, und zwar mit jeder Gesetzesreform erneut von Experten, die sich selber erst kundig machen müssen. Man verliert da jeden Humor.
Pflegereformen 2
Im Makrokosmos der Gesetzgebung zur Pflegeversicherung werden Rahmenbedingungen festgelegt, unter denen der Einzelne im Mikrokosmos seines Haushalts finanzielle Unterstützung beantragen und bedarfs- und bedürfnisgerecht erhalten kann. Durch Reformen wiederum versucht der Gesetzgeber Lücken der Versorgung zu schließen
Man kann fragen, geht das überhaupt? Können Bedarfe und Bedürfnisse in einem Gesetzeswerk getreulich abgebildet werden?
Reformnotwendigkeiten ergeben sich ja nicht nur daraus, dass beides im Zeitablauf sich ändert und der Gesetzgeber zum Nachsteuern aufgerufen ist.
Auch die Bedarfsfeststellung selber hat ihre Tücken. Denn was ist Bedarf, was Bedürfnis und was von alledem dringlich genug, dass überhaupt eine Anpassung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erforderlich wird.
Schließlich ist die Grenze nicht einfach zu ziehen und nach politischen Gesichtspunkten und Opportunitäten jeweils festzulegen, wo nämlich ein objektiver Bedarf, der staatliche Transferzahlungen begründen kann, endet und (subjektive) Bedürfnisse beginnen, für deren Erfüllung der einzelnen selber aufzukommen hat.