Ermittlung des Pflegebedarfs

Pflegebedarf und Pflegebedürfnisse werden, anders als man meinen will, nicht durch die jeweils körperliche, geistige, psychische Verfassung der Person, um die es geht, alleine generiert. Also auch nicht durch den „Grad der Selbstständigkeit eines Menschen“, wie es das neue Begutachtungsinstrument will, das den Menschen, seine Ressourcen und Fähigkeiten vom Standpunkt des jeweils fachlichen, pflegerischen und medizinischen Wissens in den Mittelpunkt stellt.

Grundsätzlich lassen sich beide, Bedarf und Bedürfnisse, erst unter Beachtung der konkreten sozialen Realität bestimmen, in der der Betreffende lebt.

Bedarfe und Bedürfnisse sind nichts Absolutes, für das sie das gesetzliche Begutachtungsinstrumentarium hält, das sie, einem medizinischen Objektivitätsideal folgend, in der Person des Pflegebedürftigen sucht.

Hier wie auch anderswo in der gesetzlichen Pflegeversicherung wird ignoriert, dass der Mensch ein soziales Wesen ist, das in Raum und Zeit mit anderen existiert. Das stärker zu beachten, würde es ermöglichen, den Pflegebedarf bzw. Pflegegrad konkret und nicht länger abstrahierend zu bestimmen.

 

 

 

Felder mit * sind Pflichtfelder

Mit dem Absenden der Anfrage willige ich ein, dass meine übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung meines Anliegens bzw. der Kontaktaufnahme durch die Dorothea-Römer-Stiftung gespeichert bzw. verarbeitet werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen bzw. die Löschung meiner Daten verlangen. Nähere Informationen finden Sie unter Datenschutz.